Muss mein Ofen wirklich raus?!

Kann er bleiben oder muss er raus???
Austausch- oder Nachbesserungspflicht - was kann ich tun?!
Viele Besitzer älterer Holzfeuerstätten, die sich technisch noch in einem einwandfreien Zustand befinden, haben die Möglichkeit, diese auch weiterhin zu nutzen, stehen aber nun vor dem Problem, dass ihr Ofen einer Austauschfrist unterliegt, die den Weiterbetrieb bereits verbietet oder in Kürze untersagen wird.
Aber hier gibt es eine Alternative für Feuerstätten, die sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden: Eine Abgasmessung nach der 1. BImSchV und der VDI 4207 Blatt 2, bei der die Emissionswerte ermittelt und die Einhaltung der Grenzwerte nach BImSchV festgestellt wird.
Diese einmalig durchzuführende Einstufungsmessung ist vor Allem für Betreiber von Feuerstätten interessant, deren Feuerstätten sich in einem einwandfreien Zustand befinden. In diesem Fall stehen die Kosten eines Austausches oft nicht im Verhältnis zum Aufwand und zum Nutzen.
Die Erfahrung hat in hohem Maße gezeigt, dass diese Feuerstätten die geforderten Grenzwerte zumeist einhalten können!
Im November 2019 habe ich die Prüfung zur Durchführung von Einstufungsmessungen an Einzelraumfeuerstätten nach der 1. BImSchV und der VDI 4207 Blatt 2 mit Erfolg abgelegt.
Dies berechtigt mich zur Durchführung von Prüfstandsmessungen nach BImSchV zur Feststellung der Emissionen an Feuerstätten, deren Austausch bereits gefordert wird oder ansteht.
Selbstverständlich geht dieser Messung eine eingehende und neutrale Beratung voraus. Besteht aus meiner Sicht keine oder nur eine geringe Aussicht, dass die Grenzwerte eingehalten werden, erhalten Sie von mir selbstverständlich eine objektive und wertneutrale Auskunft!
Bei erfolgreicher Messung mit einem positiven Ergebnis müssen diese Feuerstätten dann nicht ausgetauscht und können weiterbetrieben werden.
Gerne berate ich Sie ortsungebunden bei Fragen rund um die Austauschfrist und der Möglichkeit einer Emissionsmessung!
Ihr Kaminkehrer
Robert Schwarzhuber