SEITE: 124 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK

Muss mein Ofen wirklich raus?!

10.12.2024 00:21 Uhr Robert Schwarzhuber


Und wieder hat uns eine neue Krise fest im Griff:

Die Energiepreissteigerung!

 

Und sie hält uns ebenso in Atem wie die vorangegangene Coroanpandemie.

Kommen wir einigermaßen durch die kalte Jahreszeit oder heißt es frieren???

Gerade deshalb erfahren nun Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe einen wahren Boom.

Bereits seit einiger Zeit gibt es diese Öfen nur mehr mit langen Lieferfristen zu kaufen oder sie sind nur noch zu exorbitanten Preisen erhältlich!

Viele Besitzer älterer Holzfeuerstätten hätten hier die Möglichkeit, diese auch weiterhin zu nutzen, stehen aber nun vor dem Problem, dass ihr Ofen einer Austauschfrist unterliegt, die den Weiterbetrieb bereits verbietet oder in Kürze untersagen wird.

Aber hier gibt es eine Alternative für Feuerstätten, die sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden: Eine Abgasmessung nach der 1. BImSchV und der VDI 4207 Blatt 2, bei der die Emissionswerte ermittelt und die Einhaltung der Grenzwerte nach BImSchV festgestellt wird.

Diese einmalig durchzuführende Einstufungsmessung ist vor Allem für Betreiber von Feuerstätten interessant, deren Feuerstätten sich in einem einwandfreien Zustand befinden. In diesem Fall stehen die Kosten eines Austausches oft nicht im Verhältnis zum Aufwand und zum Nutzen.

Die Erfahrung hat in hohem Maße gezeigt, dass diese Feuerstätten die geforderten Grenzwerte zumeist einhalten können! 

Im November 2019 habe ich die Prüfung zur Durchführung von Einstufungsmessungen an Einzelraumfeuerstätten nach der 1. BImSchV und der VDI 4207 Blatt 2 mit Erfolg abgelegt.

Dies berechtigt mich zur Durchführung von Prüfstandsmessungen nach BImSchV zur Feststellung der Emissionen an Feuerstätten, deren Austausch bereits gefordert wird oder ansteht. 

Selbstverständlich geht dieser Messung eine eingehende und neutrale Beratung voraus. Besteht aus meiner Sicht keine oder nur eine geringe Aussicht, dass die Grenzwerte eingehalten werden, erhalten Sie von mir selbstverständlich eine objektive und wertneutrale Auskunft!

Bei erfolgreicher Messung mit einem positiven Ergebnis müssen diese Feuerstätten dann nicht ausgetauscht und können weiterbetrieben werden.

Gerne berate ich Sie ortsungebunden bei Fragen rund um die Austauschfrist und der Möglichkeit einer Emissionsmessung!

Neue Dienstleistungen

10.12.2024 00:21 Uhr Robert Schwarzhuber

Meine sehr geehrten Kundinnen,

sehr geehrte Kunden, 

nach nunmehr über 50 erlebnisreichen Berufsjahren verabschiede ich mich zum 30.September 2022 als bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer in den Un-Ruhestand.

Aber: Un-Ruhestand bedeutet nicht Ruhestand - deshalb:

biete ich Ihnen nach wie vor folgende Tätigkeiten an:

1. Messungen an Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe nach der 1. BImSchV und der VDI 4207 Blatt 2
    (Einstufungsmessung an Kachelöfen oder Schwedenöfen)

2. Messungen an zentralen Feuerstätten für feste Brennstoffe

3. Druckmessungen an Abgasleitungen für Brennwertfeuerstätten und Leckagesuche

4. Unterdruckmessungen zur Feststellung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung
    raumluftabhängiger Feuerstätten nach DVGW Arb.-Blatt G 625

5. Energieausweise und Beratungen

 

Telefonisch erreichen Sie mich künftig unter folgender Nummer: #491706768773

Meine Website, auf der ich mein Tätigkeitsfeld darstelle, und meine Mailadresse (rs.kamin@t-online.de) bleiben weiterhin bestehen. 

 

Gebäudeenergieberater (HWK) 


Ihr 

Robert Schwarzhuber

Kaminkehrermeister